Die Stiftung

Die Johannes Hübner Stiftung

Forschung und Entwicklung sind tragende Säulen des Fortschritts.

Sie bestimmen in großem Maße unsere Zukunft, unseren wirtschaftlichen Erfolg und beeinflussen die Aus- und Weiterbildung der heranwachsenden Generationen.

Stifterin Olga A. Riedl-Hübner

Die Johannes Hübner Stiftung

Geprägt von großer Wissbegierde strebt der Mensch seit jeher nach der Ergründung seines Daseins und seiner Umwelt, nach Instrumenten und Verbesserungen, die sein Leben angenehmer und leichter machen, aber auch nach der Erforschung anderer Welten und Dimensionen, wobei er nicht selten an die Grenzen des Vorstellbaren und des Universums stößt.

Diesem Geist und Drang sind wir verpflichtet, damit wir auch in Zeiten knapper werdender Ressourcen den nachfolgenden Generationen eine Lebensperspektive weitergeben können. Mit stetiger Forschung und Entwicklung können wir diesen Herausforderungen begegnen. Große Anstrengungen sind dazu nötig, die unser aller Engagement erfordern.

Mein Anliegen und Interesse ist es, selbst einen Beitrag zu leisten, um Forschung und Entwicklung auch finanziell und dauerhaft zu fördern. Aus diesem Leitgedanken entstand die Absicht, mein Unternehmen in den Dienst einer Stiftung zu stellen.

Diese Stiftung wurde im Oktober 2003 gegründet und trägt den Namen des Firmengründers Johannes Hübner.

Insbesondere möchte ich deutsche Hochschulen unterstützen, die Forschung und Entwicklung auf naturwissenschaftlichem und technischem Gebiet betreiben. Hier möchte die Stiftung helfen, sie stellt Mittel für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Verfügung.

Unsere Website soll Ihnen einen Überblick geben, was förderbar ist und wie Sie sich um Mittel bewerben können.

WAS WIRD GEFÖRDERT

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Entwicklung und Forschung auf naturwissenschaftlichem und technischem Gebiet an deutschen Hochschulen.

Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Vergabe von Finanzmittel an die jeweils zu fördernden Hochschulen oder die Vergabe von Stipendien an Studierende der Hochschulen.

Projektförderung:

Die Stiftung fördert vornehmlich Forschungs- und Entwicklungsprojekte an deutschen Hochschulen in Form von Personal- und Sachmitteln, insbesondere für wissenschaftliche Mitarbeiter und technische Ausrüstung. Die Forschungs- und Entwicklungsprojekte können sowohl der Grundlagenforschung als auch der angewandten Forschung zuzuordnen sein.

Stipendienförderung:

Bevorzugt werden Promotionsstipendien innerhalb förderungswürdiger Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Die Stiftung vergibt daneben auch Stipendien für Studierende, die sich mit ihren Arbeiten der Forschung widmen.

Durch Stipendien sollen nur Stipendiatinnen und Stipendiaten gefördert werden, die einer Unterstützung tatsächlich bedürfen. Die Bedürftigkeit soll durch eine ausführliche Empfehlung glaubhaft gemacht werden. Die Möglichkeit der Unterstützung ausländischer Studierender ist hierbei eingeschlossen.

Voraussetzungen

BEWERBUNGSVERFAHREN

Modalitäten für die Fördervoranfrage

Modalitäten für die Fördervoranfrage 50%

Wir bitten Sie, wenn Sie eine Förderung beantragen möchten, vorab das Formular „Fördervoranfrage“ auszufüllen und mit den geforderten Unterlagen an die info@johannes-huebner-stiftung.de zusenden.

Die Anfrage muss deutschsprachig eingereicht werden.

Durch die oftmals zahlreichen Einreichungen entscheiden die Stiftungsorgane über ein Bewertungs- und Auswahlverfahren. Die Stiftungsorgane der Johannes Hübner Stiftung überprüfen, ob das Thema ihrer Förderanfrage im Einklang zu unserer Stiftungssatzung, den Förderleitlinien, den Richtlinien für die Stipendienvergabe bzw. auch zu aktuellen Förderprioritäten der Stiftung steht. Desweiteren wird geprüft, ob das beantragte Förderungsvolumen in unser Stiftungsbuget passt.

Die Bewerber erhalten nach eingehender Prüfung eine Rückantwort, ob ein ausführlicher Förderantrag gestellt werden kann. Fördervoranfragen können jederzeit eingereicht werden.

Ausführlicher Förderantrag

Ausführlicher Förderantrag 100%

Nach erfolgter Vorprüfung und Aufforderung seitens der Stiftung, kann der vollständige Förderantrag eingereicht werden. Anforderungen erhalten sie zeitnah vom Stiftungsvorstand.

VORAUSSETZUNGEN

Antragsberechtigung:

Antragsberechtigt sind deutsche Hochschulen und deren Einrichtungen, repräsentiert durch autorisierte Personen. Ebenfalls antragsberechtigt sind Einzelpersonen, die nachweislich wissenschaftlich tätig sind und in engem Maße an einem Projekt oder einer Promotion mit einer deutschen Hochschule zusammenarbeiten.

Förderleitlinien der Johannes Hübner Stiftung
Richtlinien für Stipendienvergabe der Johannes Hübner Stiftung

KONTAKT

Bitte richten Sie Ihre Anträge mit den geforderten Informationen schriftlich oder per E-Mail an den Vorstand:

Johannes Hübner Stiftung • Gießen
Stiftung bürgerlichen Rechts

Vorstandsassistenz

Frau Angela Hofmann

E-MAIL

Schreiben Sie uns an

Adresse:

 Siemensstraße 7, 35394 Gießen